Haben Sie einen geschäftlichen Auftritt in Social Media-Kanälen, wie z. B. Facebook, dann gilt auch dort die Impressumspflicht. Haben Sie daneben noch eine Firmenhomepage, genügt ein Link von z. B. Facebook auf die Impressumsseite der Firmenhomepage. Haben Sie nur einen Facebook-Auftritt, muss das Impressum dort zu finden sein, z. B. auf einem extra Reiter "Impressum". Beachten Sie diese Pflicht nicht, können Sie bzw. Ihre GmbH abgemahnt werden. Abgemahnt werden zur Zeit nicht nur Fanseiten, die gar kein Impressum haben, sondern auch solche, bei denen das Impressum im "Info"-Bereich steht oder bei denen die Impressums-Apps falsch verwendet werden. Das Impressum bei Social Media-Kanälen muss genau dieselben Anforderungen erfüllen, wie das bei Ihrer Homepage: leicht zu finden, eindeutig, unmittelbar erreichbar.

Um Ihre Impressumspflicht in Social Media zu erfüllen, gibt es mehrere Wege:

  • Am sichersten fahren Sie, wenn Sie das Impressum in eine Infobox stellen, denn die ist auf jeder Seite sichtbar. Die Infobox ist z. B. auch auf der mobilen Facebook-App sichtbar, nicht aber in der Android-App. Sie gehen also mit dieser Lösung ein – wenn auch geringes – Restrisiko ein.
  • Sie können auch eine Impressums-App anbieten. Achten Sie in diesem Fall aber unbedingt darauf, dass die Impressums-App sofort beim Aufruf der Seite sichtbar ist.
  • Wenn Nutzer das Impressum Ihrer GmbH nur per Klick auf "Info" erreichen können, riskieren Sie eine Abmahnung, denn dann ist das Impressum nicht "einfach erkennbar". Entweder Sie nehmen Abstand von dieser Art der Impressumsangabe oder Sie kombinieren sie mit einer Impressums-App. Dann sind Sie wieder auf der relativ sicheren Seite.

Wann benötigen Sie eine Datenschutzerklärung?

Immer, wenn Sie persönliche Daten erheben werden, wenn also beispielsweise eine Eingabemaske auf Ihrer Homepage ist, mit der Daten, wie etwa Bestellungen oder Newsletteranforderungen und Ähnliches, übermittelt werden, benötigen Sie eine Datenschutzerklärung. Dasselbe gilt, wenn Sie "Cookies" nutzen oder Webanalyseinstrumente, wie z. B. Google Analytics. In der Datenschutzerklärung müssen Sie genau erläutern, wofür die Daten verwendet werden sollen.

Auch wenn Sie keine persönlichen Daten erheben, empfiehlt sich eine Datenschutzerklärung, worin Sie genau dies mitteilen. Das schafft Vertrauen bei den Besuchern.

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