Es steht der GmbH frei, auf ihre Geschäftspapiere neben den gesetzlichen Angaben alles Weitere aufzunehmen, was sie will: Logo, Slogan etc. Einzige Voraussetzung: Was dort steht, muss wahr sein.

Eine Auswahl dessen, was Sie freiwillig auf den Geschäftspapieren Ihrer GmbH angeben können:

  • Gesellschaftskapital; wenn diese Angabe gemacht wird, müssen das Stammkapital im Gesamtbetrag und die ausstehenden Einlagen im Gesamtbetrag angegeben werden.
  • Kennzeichnung als Geschäftsführungsbogen
  • Straßenadresse
  • Postfachadresse
  • E-Mail-Adresse(n)
  • URL (Internet-Homepage)
  • Bankverbindung(en)
  • Telefonnummer(n) mit Durchwahl
  • Mitgliedschaften in Social Media, z. B. "Gefällt-mir-Button" bei Facebook oder XING
 

Stammkapital bei vorgedruckten Briefbögen nicht angeben

Wenn Sie häufig mit vorgedruckten Briefbögen arbeiten, die nicht geändert werden können, sollten Sie auf die Angabe des Stammkapitals verzichten, da die haftungsbeschränkte UG eine Zwangsrücklage bilden muss, um das "normale" Stammkapital anzusparen. Eine Angabe des Haftungskapitals oder der Rücklage wäre also kontraproduktiv, weil sie sich jährlich ändert. Auf der anderen Seite signalisiert die Höhe der Rücklage in Abstimmung mit dem Gründungsjahr der UG der Konkurrenz, wie es um die Gewinne der UG und damit ihre Geschäftslage bestellt ist. Zweitens könnten Fragen auftauchen, warum dann, wenn in der Rücklage genügend Kapital angespart ist, keine Umwandlung in eine "richtige" GmbH erfolgt.

Wenn Sie aber dennoch das Stammkapital angeben wollen, müssen Sie in jedem Fall den Betrag des Stammkapitals sowie – wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind – den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen angeben.

 
Achtung

E-Mail-Postfach regelmäßig leeren

Wer E-Mail-Adresse(n) und/oder eine Internet-Homepage auf den Geschäftspapieren angibt, muss auch dafür sorgen, dass die elektronischen Briefkästen regelmäßig geleert werden. Während bei Briefen immer noch die Regel "E + 1", also Zugang am Tag nach dem Einwurf in einen Briefkasten gilt, wird bei der elektronischen Post Zugang am selben Tag vermutet.

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