Das Gehalt des Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt)
  • erfolgsabhängige Bezüge (Tantiemen, Prämien)
  • Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.)
  • Firmenwagen
  • sonstige Nebenleistungen (Leistungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, wie z. B. Pensionszusagen, Direktversicherungen, Unfallversicherungen, Gehaltsfortzahlungen im Krankheits- oder Todesfall, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, Beihilfen zur privaten Krankenversicherung bzw. Zahlung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei nicht versicherungspflichtigen Geschäftsführern)
  • Übernahme von Aufwendungen für Weiterbildung, Telefonate, Steuerberatung, Berufsverbände, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • sonstige Sozialleistungen wie Heirats- oder Geburtsbeihilfen
  • Abfindungen für den Fall des Ausscheidens
  • Entschädigungen für ein vereinbartes (nachvertragliches) Wettbewerbsverbot

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