Das Gehalt des Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt)
- erfolgsabhängige Bezüge (Tantiemen, Prämien)
- Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.)
- Firmenwagen
- sonstige Nebenleistungen (Leistungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, wie z. B. Pensionszusagen, Direktversicherungen, Unfallversicherungen, Gehaltsfortzahlungen im Krankheits- oder Todesfall, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, Beihilfen zur privaten Krankenversicherung bzw. Zahlung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei nicht versicherungspflichtigen Geschäftsführern)
- Übernahme von Aufwendungen für Weiterbildung, Telefonate, Steuerberatung, Berufsverbände, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- sonstige Sozialleistungen wie Heirats- oder Geburtsbeihilfen
- Abfindungen für den Fall des Ausscheidens
- Entschädigungen für ein vereinbartes (nachvertragliches) Wettbewerbsverbot
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