Befindet sich die GmbH einem "wirtschaftlichen Ausnahmefall", so dürfen Sie zum Erhalt der GmbH auf einen Teil Ihres Gehalts verzichten.

Solche wirtschaftlichen Ausnahmefälle sind z. B.:

  • Liquiditätsschwierigkeiten, bei denen eine Kreditaufnahme keine wirkliche Abhilfe schaffen würde
  • Lohn-/Gehaltskürzungen auch bei den sonstigen Arbeitnehmern
  • (deutlicher) Personalabbau
  • Verluste der Gesellschaft

Als Gesellschafter-Geschäftsführer können Sie allerdings nicht beliebig auf einen Teil Ihres Gehalts verzichten, denn wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Anstellungsverträgen zwischen der Gesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter ist die vertragsgerechte Durchführung der Vereinbarungen. Dazu gehören insbesondere die Zahlung des Gehalts in vereinbarter Höhe und zu den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten sowie Einbehalt und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherung.

 
Hinweis

Betriebswirtschaftliche Ursachenforschung

Natürlich ist es wichtig, betriebswirtschaftlich zu untersuchen, aus welchen Gründen die Liquiditätsprobleme aufgetreten sind. Bei drohender Insolvenz sind die Personalkosten meistens nur ein Teil der Gründe, warum das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Ein reiner Lohnverzicht ohne flankierende weitere Maßnahmen bzw. Umstrukturierungen wird der GmbH daher in aller Regel nur kurzfristig helfen.

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