Die Lohnsteuertabellen sind aus den Einkommensteuertabellen abgeleitet. Sie sind in den Lohnabrechnungsprogrammen entsprechend einer stufenlosen Tarifformel eingearbeitet. Das Bundesfinanzministerium gibt jährlich einen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer bekannt. Die Lohnsteuertabellen sind allerdings auch weiterhin in gedruckter Form zum Ablesen von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhältlich.

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