Rz. 23
Eine ausführliche Tabelle mit Angabe des zu versteuernden Einkommens ab dem Kindergeld und Kinderfreibetrag nicht mehr zur Freistellung des sachlichen Kinderexistenzminimums ausreichen, aufgegliedert nach Stpfl. mit 0,5 bis 2 Kinderfreibeträgen für die Jahre 1983–1995, ist in der Anlage 2 des BMF-Schreibens v. 14.3.2000, BStBl I 2000, 413[1] enthalten. BMF-Schreiben enthält auch Beispiele für die Berechnung der Erstattung.
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