Rz. 197

Durch diesen Bilanzposten werden Aufwendungen auf Sachanlagen erfasst, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht zu einem fertigen, bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgut geführt haben. Die Aufwendungen werden dadurch sachgerecht innerhalb des Anlagevermögens aktiviert.

 

Rz. 198

Durch den Ausweis der getätigten Ausgaben auf selbst zu errichtende technische und maschinelle Anlagen und Anzahlungen für bei Fremdunternehmern bestellte Anlagen sowie auf zu erwerbende Grundstücke und sonstige Anlagen wird der Bestand der laufenden Investitionen im Bereich der Sachanlagen kenntlich gemacht. Daneben sind aber auch Aufwendungen und Anzahlungen auf andere Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu aktivieren, solange die Wirtschaftsgüter selbst noch nicht ausgewiesen werden können.

 

Rz. 199

"Im Bau" befindlich bedeutet bei wortgemäßer Interpretation, dass mit der Errichtung begonnen, sie aber noch nicht abgeschlossen ist, bzw. bei Fremderstellung: dass das Werk noch nicht abgenommen und abgerechnet ist. Im Hinblick auf den Beginn der Errichtung von selbst zu erstellenden Anlagen würde dies indes bedeuten, dass Planungskosten nicht aktiviert werden könnten, wenn bis zum Abschluss des Wirtschaftsjahrs, in dem sie angefallen sind, nicht mit der Errichtung begonnen worden ist. In Abweichung zum Beginn der Herstellung bei sonstigen Wirtschaftsgütern lässt die Rspr. bei Anlagen im Bau eine Aktivierung deshalb bereits dann zu, wenn vor der eigentlichen Herstellung des Bauwerks Herstellungskosten (Planungskosten, Abrisskosten alter Bausubstanz) entstanden sind.[1] Selbst vergebliche Planungskosten eines später so nicht errichteten Bauwerks können bereits als Teilherstellungskosten des später anstelle des ursprünglich geplanten Bauwerks errichteten Gebäudes anzusetzen sein.[2]

Nach Fertigstellung ist der Bestand der erfassten Kosten auf das Anlagekonto erfolgsneutral.

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