3.1 Rentenversicherung

Hauptberuflich Selbstständige sind aufgrund dieser Tätigkeit für sich gesehen grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Zur Rentenversicherung sind allerdings selbstständig Tätige bestimmter Berufsgruppen in die Versicherungspflicht einbezogen. Dies erfolgt allein aufgrund der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit und ist nicht an das Merkmal der Hauptberuflichkeit gekoppelt.[1]

3.2 Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Für die Krankenversicherung bestehen Möglichkeiten zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. alternativ zu einer privaten Krankenversicherung. In der Arbeitslosenversicherung besteht für Existenzgründer innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit ein Antragsrecht zu einer Pflichtversicherung.[1] Auch die Regelungen zur Arbeitslosenversicherung setzen nicht das Merkmal der Hauptberuflichkeit voraus.

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