Die in diesem Zusammenhang zu zahlenden Gebühren fallen in der Praxis recht unterschiedlich aus. Sie hängen von der Art der Geschäftsidee ab.

Diese Aufwendungen stellen für den Franchisenehmer Betriebsausgaben dar, Aufwendungen für die Nutzung

  • des gemeinsamen Namens, Zeichens,
  • des Know-hows,
  • der Vermarktungsberatung und
  • der Werbung.

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