Sehr vorteilhaft kann ein Zuschuss für eine Photovoltaikanlage sein. Anders als in der Anfangszeit der Photovoltaik ist diese Form der Subventionierung aktuell nur noch selten anzutreffen. Doch einige Städte und Gemeinden gewähren auf Antrag aus kommunalen Mitteln noch Zuschüsse zu den Herstellungskosten. Dies betrifft insbesondere die Komponente Batteriespeicher bzw. die sog. Balkonkraftwerke.

In einigen Bundesländern, z. B. Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen, gibt es eigene Solarfördergesetze. Damit erfolgt jedoch nur noch eine begrenzte partielle Förderung der Photovoltaik, wie z. B. für Machbarkeitsstudien, Bürger- oder Multiplikatorenanlagen.

Kann ein Zuschuss erlangt werden, ist dieser grundsätzlich eine Betriebseinnahme. Regelmäßig vorteilhafter ist die alternativ mögliche Minderung der Herstellungskosten der Photovoltaikanlage um den erhaltenen Zuschuss.

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