Rz. 29

Nach § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB ist im Lagebericht auf den Bereich Forschung und Entwicklung einzugehen.[1] Entsprechendes gilt nach § 315 Abs. 2 Nr. 2 HGB für den Konzernlagebericht.[2]

Die Berichtspflicht bezieht sich auf alle Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die Angaben im Lagebericht sind unabhängig davon zu machen, ob eine Aktivierung von Entwicklungskosten erfolgte.[3] Die Berichtspflicht entfällt für solche Unternehmen, die branchenüblich keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in einem nennenswerten Umfang betreiben, wie z. B. Handelsunternehmen. Ein Verzicht auf branchenübliche Aktivitäten im Forschungs- und Entwicklungsbereich ist zu erläutern (s. Rz. 30).

 

Rz. 30

Nachstehende Checkliste dient zur Überprüfung der Frage, ob im Lagebericht alle notwendigen Erläuterungen zum Forschungs- und Entwicklungsbereich gegeben sind.[4]

 
  Ja Nein n/a Bemerkungen
Werden für eigene Zwecke durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten dargestellt und erläutert?[5]        
Liegen Angaben über eine Inanspruchnahme der Leistungen Dritter für F+E-Zwecke des Unternehmens vor?[6]        

Werden die Aktivitäten zum Bereich Forschung und Entwicklung dargestellt und erläutert?

Dazu zählen u. a. folgende nicht-quantitative Angaben:[7]

  • Tätigkeitsschwerpunkte und Ergebnisse,
  • Einrichtungen,
  • Unterlassung branchenüblicher F+E-Tätigkeit.
       

Liegen quantitative Angaben zum Faktoreinsatz und zu den F+E-Ergebnissen vor?

Dazu zählen u. a.:[8]

  • Gesamtbetrag der F+E-Aufwendungen (absolut oder als % vom Umsatz),
  • Getätigte und beabsichtigte F+E-Investitionen,
  • Anzahl der Mitarbeiter im F+E-Bereich,
  • Angaben zu Lizenzeinnahmen,
  • Angaben zu neuen Patenten, Lizenzen und Produktentwicklungen sowie
  • finanzielle Bedeutung der neuen Patente u. ä. für das Unternehmen.
Angaben sind nötig, sofern diese für einen verständigen Adressaten wesentlich sind.[9]
       
Bieten die Informationen einen Einblick in die allgemeine Ausrichtung der F+E-Aktivitäten sowie deren Intensität im Zeitablauf?[10]        
Wurden wesentliche Veränderungen der F+E-Aktivitäten gegenüber dem Vorjahr angegeben und erläutert?[11]        

Liegen Angaben zum Anteil der aktivierten Entwicklungskosten an den gesamten F+E-Kosten der Periode (Aktivierungsquote) sowie Angaben zu Abschreibungen der Periode auf aktivierte Entwicklungskosten vor?

Angabe nötig, sofern Umfang der Entwicklungskosten wesentlich ist.[12]
       
Wurden Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb des Abschnitts "Geschäft und Rahmenbedingungen" gemacht?[13]        
[1] Zur Definition s. Rz. 1.
[3] DRS 20.52.
[4] In Anlehnung an Farr, Checkliste für die Aufstellung und Prüfung des Lageberichts bzw. des Konzernlageberichts, 8. Aufl. 2013.
[5] § 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB; DRS 20.48 Satz 1.
[6] DRS 20.48 Satz 2.
[8] DRS 20.50.
[9] DRS 20.49 Satz 2.
[10] DRS 20.49 Satz 1.
[11] DRS 20.51.
[12] DRS 20.52.
[13] DRS 20.48–20.52.

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