Rz. 17

Bei der wirtschaftlichen Übersicherung (Overcollaterization) übersteigt der an die Zweckgesellschaft übertragene Wert des Forderungspools den Nominalwert der ausgegebenen Wertpapiere.[1] Die zusätzlichen Forderungen dienen der Sicherstellung der Zins- und Tilgungszahlen an den Investor bei Zahlungsausfällen des Forderungspools.[2] Anfallende Überschüsse werden zunächst an den Treuhänder übergeben[3] und fließen in der Regel[4] an den Originator zurück.[5] Da auch die zusätzlichen Forderungen selbst dem Risiko sich ändernder Zahlungsausfallquoten unterliegen, sinkt bei vermehrten Zahlungsausfällen neben dem Wert des ursprünglichen Forderungspools auch gleichzeitig der wirtschaftliche Gehalt der Absicherung.[6]

 

Rz. 18

Nach dem gleichen Schema wie die Sicherung der Zweckgesellschaft durch Übersicherung funktioniert eine Absicherung dieser durch die Vereinbarung eines Kaufpreisabschlages (Discount). Der Verkauf der Forderungen des Originators an die Zweckgesellschaft erfolgt unter dem Buchwert der Forderungen, sodass der in Kauf genommene Abschlag für Forderungsausfälle bzw. Zahlungsverzögerungen verwendet werden kann.[7] Ein nicht benötigter Kaufpreisabschlag kann nach Beendigung des ABS-Programms entweder an den Originator ausgezahlt werden oder er verbleibt in der Zweckgesellschaft[8] und steht dann den Investoren zu. Ausgefallene Forderungen werden gegen dieses Konto verbucht.

 

Rz. 19

Eine Absicherung durch Tranchenbildung (Subordination) wird erreicht, indem die Emission der ABS in der Regel in eine bevorrechtigte (Senior Class) und eine nachrangige Tranche (Subordinated Class oder Junior Class) aufgespaltet wird.[9] Die Probleme, die sich aus Zahlungsausfällen bzw. Zahlungsverzögerungen der verkauften Forderungen ergeben, belasten grundsätzlich die nachrangige Tranche.[10] Somit ist die bevorrechtigte Tranche vor dem Liquiditäts- und Ausfallrisiko weitgehend geschützt. Diese Tranche eignet sich zum Verkauf an institutionelle Anleger.[11] Die nachrangige Tranche verbleibt entweder beim Originator selbst oder wird risikofreudigen Investoren mit entsprechend höheren Risikoaufschlägen zur Zeichnung angeboten.[12]

 

Rz. 20

Gegenstand einer Übersicherung mittels eines Reservefonds (Spread Account) sind in der Regel verzinsliche Forderungen. Der Reservefonds dient dem Ausgleich von Unterdeckungen an Zins- und Tilgungszahlungen an den Investor.[13] Er stellt eine Sonderform der Übersicherung dar.[14] Der Reservefonds kann mit einem Anfangskapital vom Originator ausgestattet werden[15] bzw. durch den Einbehalt eines Teils des Emissionserlöses gebildet werden.[16] In der Folge wird der Fonds durch Residualerlöse gespeist, die aus der Differenz zwischen den Zahlungseingängen der Schuldner der einzelnen Forderungen und den Auszahlungen für Zins- und Tilgungsverpflichtungen an die Investoren zuzüglich der Gebühren für Verwaltung usw. entstehen.[17] Der Reservefonds ist üblicherweise mit einer Nachschussverpflichtung für den Originator ausgestattet, dem aber auch eventuelle Zahlungsmittelüberschüsse aus dem Fonds zustehen.[18]

 

Rz. 21

Auch zu den Credit Enhancements zählt die Absicherung mittels Swaps. Beim Swap werden nur die Zahlungsströme getauscht und nicht die den Zahlungsstrom verursachenden Vermögenswerte oder Schulden selbst. Durch die Vereinbarung eines Total Return Swap tauscht der Forderungsverkäufer (Originator) die Zahlungsflüsse aus den übertragenen Forderungen wieder zurück gegen Austausch eines vereinbarten anderen Zahlungsstroms.[19] Somit verbleibt das Risiko aus dem Ausfall bzw. durch verspätete Zahlung der Forderungen beim Veräußerer. Swaps, die ausschließlich zur Zins- und Währungssicherung eingesetzt werden, führen dagegen nicht dazu, dass das Ausfallrisiko wieder auf den Originator übertragen wird.[20]

[1] Paul, in Süchting, Schriftenreihe des Instituts für Kredit- und Finanzwirtschaft, Band 20, 1994, S. 155.
[2] Ohl, in Hagenmüller/Engels/Kolbeck, Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, Band 17, 1994, S. 88.
[3] Ohl, in Hagenmüller/Engels/Kolbeck, Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, Band 17, 1994, S. 88.
[4] Bei der Rückführung der ABS.
[5] Paul, in Süchting, Schriftenreihe des Instituts für Kredit- und Finanzwirtschaft, Band 20, 1994, S. 155.
[6] Bartelt, in Jacob, Trends in Finance and Banking, 1999, S. 152.
[7] Paul, in Süchting, Schriftenreihe des Instituts für Kredit- und Finanzwirtschaft, Band 20, 1994, S. 156.
[8] Watrin/Struffert, KoR 2003, S. 401.
[9] Paul, in Süchting, Schriftenreihe des Instituts für Kredit- und Finanzwirtschaft, Band 20, 1994, S. 156.
[10] Gögler, Europäische Hochschulschriften, Reihe 5, Band 1896, 1996, S. 31.
[11] Ohl, in Hagenmüller/Engels/Kolbeck, Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, Band 17, 1994, S. 89 f.
[12] Gehring, in Horn, Bank- und kapitalmarktrechtliche Schriften des Instituts für Bankrecht Köln, Band 11, 1998, S. 26 f.
[13] Gehring, in Horn, Bank- und kapitalmarktrechtliche Schriften des Instituts für Bankrecht Köln, B...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge