Rz. 14

Unternehmen erwägen aus unterschiedlichen Gründen, Forderungen zu verbriefen. Zu den wichtigsten Gründen für ABS-Transaktionen der verbriefenden Unternehmen zählen:[1]

  • Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten,
  • Verbesserung von Bilanzrelationen,
  • Verringerung von Finanzierungskosten,
  • Erzielung von Steuervorteilen.

Durch eine Finanzierung mittels ABS erweitern Unternehmen ihre Finanzierungsalternativen. Somit steht dem Unternehmen eine weitere Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung.

Durch den bilanzentlastenden Verkauf von Aktiva und den in der Regel sofortigen Erhalt der Liquidität verbessern sich grundsätzlich die Bilanzkennzahlen. Wird die erhaltene Liquidität für die Tilgung von Bankkrediten genutzt, kommt es zu einer Bilanzverkürzung. Die Relation von Eigen- und Fremdkapital ändert sich zugunsten des verbriefenden Unternehmens. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Analysten und Kreditspezialisten der Banken diesen Effekt aus dem Verkauf der Forderungen in ihren Beurteilungen gegebenenfalls mit berücksichtigen, sodass dieses Argument dann nicht mehr greift.

Für viele Unternehmen sind vor allem die mitunter günstigeren Finanzierungskosten ein wichtiger Grund für ein ABS-Programm.[2]

Die steuerlichen Vorteile einer ABS-Finanzierung hängen von der Gesetzgebung und den Gestaltungen ab. Steuerliche Vorteile können vor allem durch die Gründung der Zweckgesellschaft im Ausland erzielt werden. Aufgrund von sich laufend ändernden Gesetzgebungen ist von einem nur steuerlich motivierten ABS-Programm abzuraten. Auf die steuerliche Behandlung von ABS-Transaktionen wird nicht gesondert eingegangen.[3]

 

Rz. 15

Die Motive der anderen Teilnehmer[4] einer ABS-Struktur unterscheiden sich stark von denen des verbriefenden Unternehmens. Die Sponsoren, die vor allem die Strukturierung übernehmen, bekommen für ihre Dienstleistungen Honorare, ohne selbst Kreditrisiken einzugehen. Sicherungsgeber erhalten Gebühren für die Übernahme eines klar definierten Risikos. Investoren haben die Möglichkeit, durch den Kauf der ABS ihr Portfolio zu diversifizieren und durch die attraktive Risiko-Ertrags-Relation der ABS zu profitieren.[5]

[1] Bartelt, in Jacob, Trends in Finance and Banking, 1999, S. 10.
[2] Die Aufschläge bei den Finanzierungskosten sind stark von den hohen Einmalkosten bei der Strukturierung des Programms, dem zu verbriefenden Volumen, den Sicherheiten und der Qualität der Forderung abhängig. Die Aufschläge liegen bei einem guten Forderungsportfolio und einer Laufzeit des Programms von mindestens 5 Jahren bei 30–70 Basispunkten.
[3] Zur steuerlichen Behandlung von Zweckgesellschaften siehe Berger/Quack, NWB Nr. 48, Fach 2, 2003, S. 8247 ff.
[4] Zu den anderen Teilnehmern einer ABS-Struktur siehe Rz. 13.
[5] Bartelt, in Jacob, Trends in Finance and Banking, 1999, S. 10.

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