Unternehmer Hans Groß wird eine Forderung gegen den Kunden Klein (Konto 14321) i. H. v. 10.000 EUR nur noch i. H. v. 4.000 EUR realisieren können.
Lösung:
Aus Gründen der Bilanzklarheit muss Hans Groß diese Forderung, bei der er nur einen teilweisen Zahlungseingang erwartet, von den einwandfreien Forderungen trennen. Diese bucht er auf das Konto "Zweifelhafte Forderungen". Sodann schreibt er diese Forderung im Rahmen einer Einzelwertberichtigung ab. Im Gegensatz zum Forderungsausfall darf er keine Umsatzsteuer berichtigen, weil der Forderungsausfall ja noch nicht sicher ist.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
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1460/1240 | Zweifelhafte Forderungen | 10.000 | 14321/14321 | Kunde Klein | 10.000 |
2451/6923 | Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen | 6.000 | 0998/1246 | Einzelwertberichtigungen zu Forderungen – Restlaufzeit bis zu 1 Jahr | 6.000 |
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