Beim Factoring überträgt ein Unternehmer seine sämtlichen oder einen Teil seiner Kundenforderungen aus Lieferungen oder Leistungen an den Factor (so genannte "Globalzession" = Abtretung einer Vielzahl abstrakt umschriebener, aber eindeutig bestimmter oder bestimmbarer, gegenwärtiger oder/und zukünftiger Forderungen). Nach Entstehung der einzelnen Forderung, belegt etwa durch Einreichung entsprechender Rechnungskopien oder Debitorenlisten beim Factor, zahlt dieser den Gegenwert derselben, vermindert um seine Provision, an den Unternehmer und zieht die Forderung dann als "seine" selbst ein.

Beim so genannten echten Factoring übernimmt der Factor das Risiko der Uneinbringlichkeit der an ihn abgetretenen Forderungen (so genanntes Delkredererisiko). Rechtlich handelt es sich daher um einen Forderungskauf. Der Factor erhält nicht nur die übliche "Factoring-Gebühr" für seine Dienstleistung, sondern zusätzlich eine so genannte "Delkredere-Provision" für die Übernahme des Insolvenz-Risikos der Forderungsschuldner. Es haben sich zwischenzeitlich in der Praxis einige "Übergangs-Formen" zwischen echtem und unechtem Factoring herausgebildet, je nachdem inwieweit der Factor tatsächlich und endgültig das Delkredererisiko übernimmt.

Beim so genannten unechten Factoring werden dagegen die Forderungen nur erfüllungshalber übertragen, so dass bei deren Nichtbeitreibbarkeit der abtretende Unternehmer von dem Factor im Wege der "Rückbelastung" in Anspruch genommen werden kann. Die Gutschrift des Gegenwerts der Forderung wird hier rechtlich als Kreditgeschäft qualifiziert. Die Abtretung erfolgt sozusagen zur Sicherung des vom Factor gewährten Kredits und zugleich erfüllungshalber.

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