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Die Scheck- und Kassenbestände werden durch körperliche Inventur zu den Bilanzstichtagen erfasst; ein von den verantwortlichen Mitarbeitern zu unterzeichnendes Protokoll ist erforderlich. Guthaben bei Kreditinstituten oder Postbankguthaben werden durch entsprechende Kontoauszüge belegt. Für Guthaben bei Kreditinstituten gibt es auch gesonderte Bankbestätigungen. Zinsen und Kosten des Geldverkehrs für das abgelaufene Geschäftsjahr müssen bereits berücksichtigt sein.

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