Langjährige positive Erfahrung mit flexiblen Arbeitszeitsystemen kann auch die SICK AG in Waldkirch bei Freiburg verzeichnen. Schon in den 80er Jahren wurde die Gleitzeit eingeführt und in den Folgejahren immer weiter systematisiert und flexibilisiert. Das Gleitzeit-Rahmenmodell (s. Abb. 2) wurde im Grundsatz 2004 eingeführt und im Jahr 2009 modifiziert.

Abb. 2: Gleitzeit-Rahmenmodell

Grüner Bereich: der Arbeitszeitsaldo

Ausgangspunkt ist der "grüne Bereich", der Arbeitszeitsaldo zwischen +/– 40 Arbeitsstunden, der in eigener Verantwortung dem Mitarbeiter obliegt. Folglich kann er entscheiden, ob er in einem Monat bis zu zwei freie Tage nehmen will. Dies ist im Grundsatz immer vom Vorgesetzten zu genehmigen. Nur wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen, wird die Genehmigung verweigert. Im Übrigen regeln die Arbeitskollegen dies meist untereinander, denn dem Vorgesetzten ist am wichtigsten, dass die Arbeitsziele erreicht werden. Er muss nicht wissen, wer wann da ist; dies ist aus der Arbeitszeiterfassung ja ersichtlich.

Gelber Bereich: die Kapazitäts­reserve

Der "gelbe Bereich" von +80 Stunden bis –120 Stunden bildet die sog. Kapazitätsreserve. Nach einer grundsätzlich von der Führungskraft vorzunehmenden Beurteilung ist zu entscheiden, ob entsprechend der Kundennachfrage und der Auftragslage die Arbeitskapazitäten nach oben korrigiert werden müssen. Führungskräfte und Mitarbeiter sprechen dann miteinander ab, ob länger gearbeitet wird und somit die Gleitzeitsalden erhöht werden. Mit dieser Absprache wird auch verhindert, dass die Mitarbeiter Gleitzeitkonten nach oben bewegen, obwohl die Auftragslage dies nicht rechtfertigt. Dem natürlichen "Spartrieb" (Zeit = Geld) der Beschäftigten in Deutschland wird damit ein Korrektiv vorgeschaltet.

Roter Bereich: die Ausnahme

In außergewöhnlichen Fällen kann der Mitarbeiter sich mit der Arbeitszeit auch in den "roten Bereich" bewegen, also jenseits von +80 bzw. –120 Stunden. Dies kann er aber nur sehr kurzfristig – innerhalb eines Monats –, denn die Arbeitszeitsysteme sind so gestaltet, dass Arbeitszeit geplant und nicht nur am Ende des Monats im Verbrauch gemessen wird. Möchte die Führungskraft die Arbeitszeit länger als einen Monat über die +80 Stunden verlängern, fällt der tarifliche Mehrarbeitszuschlag an. Ferner ist die Führungskraft verpflichtet, dem Betriebsrat auf Anforderung mitzuteilen, wie die Kapazitätsplanung für die nächsten Wochen und Monate aussieht und die Arbeitszeitsalden wieder verringert werden können. Dies kann beispielsweise auch durch Neueinstellungen erreicht werden.

In der Praxis der SICK AG wird die Reduzierung des Gleitzeitsaldos jedoch i. d. R. durch Umwandlung von Zeit in Geld in das seit 2004 gültige Zeitwertkonto praktiziert.

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