Der Firmenwagen kann aus unterschiedlichen Gründen aus dem Betriebsvermögen ausscheiden. Der Firmenwagen kann z. B. durch Verkauf, Entnahme oder Zerstörung aus dem Betriebsvermögen ausscheiden. Beim Verkauf oder der Entnahme ist die anteilige Abschreibung, die auf die Zeit bis zum Verkauf bzw. der Entnahme entfällt, zu ermitteln und zu buchen. Wird der Firmenwagen zerstört, dann muss ggf. eine außergewöhnliche Abschreibung vorgenommen werden.

Zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Betriebsvermögen ist dann der verbleibende Restbuchwert auszubuchen. Wird die anteilige Abschreibung, die auf die Zeit bis zum Verkauf bzw. zur Entnahme entfällt, nicht gebucht, ist der Buchwert entsprechend höher. Da der Buchwert beim Verkauf des Fahrzeugs als Aufwand (Anlagenabgang) erfasst wird, wird der höhere Buchwert gewinnmindernd erfasst. Konsequenz ist, dass sich per Saldo immer die richtige Gewinnauswirkung ergibt. Auswirkungen können sich bei der Frage ergeben, ob das Fahrzeug mit Gewinn oder Verlust verkauft oder entnommen wird.

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