Für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 ist der Steuersatz von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abgesenkt worden. Dies führt dazu, dass der umsatzsteuerpflichtige Anteil der Privatnutzung für diese Zeit mit 16 % der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.

Bei einem Fahrtenbuch sind die Kfz-Kosten im Verhältnis der betrieblich und privat gefahrenen Kilometer aufzuteilen, wobei nur die anteiligen Kosten für Privatfahrten der Umsatzsteuer unterliegen, bei denen zuvor ein Vorsteuerabzug beansprucht werden konnte. Die Umsatzsteuer für die Privatnutzung ist jedoch nach Monaten zu ermitteln, sodass wegen der Änderung des Steuersatzes eine Trennung für die Zeit vom 1.1.2020 bis 30.6.2020 und vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 vorgenommen werden muss. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, ob bei den Kfz-Kosten der Vorsteuerabzug 19 % oder 16 % betragen hat.

 
Praxis-Beispiel

Fahrtenbuchmethode für die Einkommen- und die Umsatzsteuer; Trennung nach Steuersätzen in 2020

Der Unternehmer hat im Januar 2020 einen neuen Firmenwagen für 28.560 EUR (einschließlich 19 % = 4.560 EUR Umsatzsteuer) gekauft. Er hat ein Fahrtenbuch geführt, wonach der Umfang seiner Privatfahrten im Jahr bei 28 % liegt. Seine Kostensituation sieht wie folgt aus:

 
Tatsächliche Kosten im Jahr 2020 Kosten ohne Vorsteuer Kosten mit Vorsteuer
Abschreibung von 24.000 EUR   4.000,00 EUR
Laufende Kosten (Benzin)   2.400,00 EUR
Reparatur, Wartung, Pflege   1.000,00 EUR
Versicherung 1.028,00 EUR  
Kfz-Steuer 276.00 EUR  
Sonstige Kosten 158,00 EUR 100,00 EUR
Beträge insgesamt 1.462,00 EUR 7.500,00 EUR
private Nutzung 28 % 409,36 EUR 2.100,00 EUR
für die Zeit vom 1.1. – 30.6.2020 204,68 EUR 1.050,00 EUR
Umsatzsteuer 19 % --- 199,50 EUR
für die Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 204,68 EUR 1.050,00 EUR
Umsatzsteuer 16 % --- 168,00 EUR

Die Privatnutzung ist wie folgt zu erfassen:

 
Privatnutzung umsatzsteuerfrei 409,26 EUR
Privatnutzung, umsatzsteuerpflichtig 19 % 1.050,00 EUR
Privatnutzung Umsatzsteuerpflichtig 16 % 1.050,00 EUR
Umsatzsteuer 19 % 199,50 EUR
Umsatzsteuer 16 % 168,00 EUR
Insgesamt 2.876,76 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1880/2130 Unentgeltliche Wertabgaben 2.876,76 8924/4639 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) 409,26
      8921/4645 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) 1.050,00
      8923/4647 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 16 % USt (Kfz-Nutzung) 1.050,00
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 199,50
      1775/3805 Umsatzsteuer 16 % 168,00

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