Bei einem Firmenwagen, der nicht überwiegend betrieblich genutzt wird, können nur die tatsächlichen Kosten als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Im Jahr 2020 sind in den tatsächlichen Kosten Aufwendungen enthalten, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen (z. B. Versicherung) und die dem Steuersatz von 19 % und 16 % unterliegen. Die Vorsteuerbeträge werden entsprechend gebucht.
Die private Kfz-Nutzung wird nicht pauschal ermittelt, sondern anhand der tatsächlichen Kosten. Das bedeutet, dass der Unternehmer für den Teil der Aufwendungen, die auf die Privatfahrten mit dem Firmenwagen entfallen
- entweder keine Umsatzsteuer,
- 19 % Umsatzsteuer oder
- 16 % Umsatzsteuer
gezahlt hat.
Bei Ermittlung der privaten Nutzung ist es aus Praktikabilitätsgründen nicht möglich, eine monatliche Zuordnung der Kosten vorzunehmen. Es sollten daher die Kosten, die im Jahr 2020 insgesamt entstanden sind, durch die Anzahl der Monate (i. d. R. 12) geteilt werden. Sodann werden die Nettokosten den Monaten Januar bis Juni 2020 (mit dem Steuersatz von 19 %) und den Monaten Juli bis Dezember 2020 (mit dem Steuersatz von 16 %) zugeordnet.
Berechnung der privaten Pkw-Nutzung für den Firmenwagen im Jahr 2020
Ein Unternehmer hat am 12.1.2020 einen neuen Firmenwagen für 28.560 EUR (einschließlich 19 % = 4.560 EUR Umsatzsteuer) gekauft. Er hat seine betrieblichen Fahrten über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten aufgezeichnet. Die betrieblichen Fahrten machen 43 % aus und die privaten Fahrten 57 %. Seine Kostensituation sieht wie folgt aus:
tatsächliche Kosten pro Jahr | Kosten ohne Vorsteuer | Kosten mit Vorsteuer |
---|---|---|
Abschreibung von 24.000 EUR laufende Kosten, z. B. Benzin Reparatur/Wartung/Pflege Versicherung Kfz-Steuer Sonstige Kosten |
1.028,00 EUR 276,00 EUR 158,00 EUR |
4.000,00 EUR 2.500,00 EUR 1.000,00 EUR |
Summe | 1.462,00 EUR | 7.500,00 EUR |
private Nutzung 57 % | 833,34 EUR | 4.275,00 EUR |
Aufteilung nach Steuersätzen:
1.1.2020 – 30.6.2020 19 % Umsatzsteuer |
1.7.2020 – 31.12.2020 16 % Umsatzsteuer |
|
---|---|---|
Kosten mit Vorsteuerabzug (netto) | 2.137,50 EUR | 2.137,50 EUR |
Umsatzsteuer | 406,12 EUR | 342,00 EUR |
Bruttobetrag | 2.543,62 EUR | 2.479,50 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 5.856,46 | 8924/4639 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) | 833,34 |
8921/4645 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) | 2.137,50 | |||
8923/4647 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 16 % USt (Kfz-Nutzung) | 2.137,50 | |||
1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 406,12 | |||
1775/3805 | Umsatzsteuer 16 % | 342,00 |
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