Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) | 8924 | 4639 | sonstige betriebliche Erträge | |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) | 8921 | 4645 | sonstige betriebliche Erträge | |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 16 % USt (Kfz-Nutzung) | 8923 | 4647 | sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Der Unternehmer kann seinen Pkw, den er zwischen 10 und 50 % betrieblich nutzt, seinem Privatvermögen oder seinem gewillkürten Betriebsvermögen zuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen muss er beim Jahresabschluss die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, als Einnahmen erfassen. Der Unternehmer bucht die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)" 8921 (SKR 03) bzw. 4645 (SKR 04) und in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 16 % USt (Kfz-Nutzung)" 8923 (SKR 03) bzw. 4647 (SKR 04) .
Buchungssatz:
Unentgeltliche Wertabgaben |
an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
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