In den vergangenen Jahren, insbesondere in den Jahren 2018 und 2019, wurden von Automobilherstellen Umtauschprämien oder Dieselprämien im Zuge der Anschaffung von Pkw gewährt.

Die meisten Hersteller haben ihre Rabattangebote zwischenzeitlich auslaufen lassen. Derzeit bieten nur noch wenige Hersteller Umtauschprämien oder Dieselprämien an.

Für die buchhalterische Behandlung ist bei den genannten Prämienmodellen entscheidend, dass die Prämien im Zuge der Anschaffung durch den Händler gewährt werden. Die tatsächliche Abwicklung der Prämie erfolgt damit über den Händler, weshalb sie aus der Sicht des Käufers in unmittelbarem Zusammenhang mit den Anschaffungskosten bzw. mit der Anschaffung des Neufahrzeugs und der Verschrottung des Altfahrzeugs steht. Daher stellt sowohl die Umwelt- als auch die Umtauschprämie eine Anschaffungspreisminderung i. S. d. § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB dar,[1] die die Anschaffungskosten mindern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge