Bisher gebundenes Kapital wird in frei verfügbare Zahlungsmittel (liquide Mittel) umgewandelt. Diese Art der Innenfinanzierung erfolgt zum einen über die normalen Umsatzerlöse und zum anderen durch sonstige Geldfreisetzungen (z.  B. Rationalisierung).

Folgende 2 Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Der Unternehmung fließen in einer Periode liquide Mittel aus dem normalen betrieblichen Umsatzprozess oder aus außergewöhnlichen Umsätzen zu.
  • Dem Zufluss an liquiden Mitteln steht in der gleichen Periode kein auszahlungswirksamer Aufwand in gleicher Höhe gegenüber.

Durch Bewertungsakte, die eine Erhöhung des Periodenaufwands und damit eine Verringerung des Periodengewinns zur Folge haben, können diese Mittel auch an den Betrieb gebunden werden.

Die für die Unternehmung verfügbare Differenz aus Einzahlungen abzüglich Auszahlungen einer Periode wird als finanzwirtschaftlicher Überschuss oder auch als Umsatzüberschuss bezeichnet. Dieser gibt den Betrag der finanziellen Mittel wieder, die einer Unternehmung in einer Periode zur Innenfinanzierung zur Verfügung stehen. Dieser Umsatzüberschuss kann am Ende einer Periode durch den finanzwirtschaftlichen Cashflow in direkter oder indirekter Form ermittelt werden.

Die dem Unternehmen im Rahmen der Innenfinanzierung zufließenden Mittel laufen während der Periode sukzessive auf und können sofort reinvestiert werden.

Berechnungsschema

 
  Gewinn vor Steuern
./. Verlust vor Steuern
+ Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagevermögen
+ Zuführung zu langfristigen Rückstellungen (z. B. für Pensionen)
./. Evtl. Zuschreibungen zum Sachanlagevermögen
./. Auflösung von langfristigen Rückstellungen
+ Negatives außerordentliches und periodenfremdes Ergebnis
./. Positives außerordentliches und periodenfremdes Ergebnis
./. Bereits bestehende Gesamtzinsaufwendungen
./. Bereits bestehende Gesamttilgungsverpflichtungen
./. Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen
./. Ausschüttungen/Entnahmen
= Verfügbarer Netto-Cashflow

Tab. 1: Berechnungsschema

 
Praxis-Tipp

Cashflow wird von Banken geprüft

Auf die Ermittlung des Cashflow legen finanzierende Banken großen Wert, da für sie über diese Größe erkennbar ist, ob das Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachhaltig nachkommen und, soweit erforderlich, einen angemessenen Eigenanteil in die Finanzierung einbringen kann. Die Ermittlung ist daher fester Bestandteil der Bilanzanalyse im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Schwerpunkte von Basel III liegen auf schärferen Eigenkapitalanforderungen und strengeren Liquiditätsvorschriften.

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