Bei Kontokorrentkonten ist zu unterscheiden, ob es sich um ein rein betriebliches Konto oder um ein Konto handelt, über das betriebliche und private Zahlungen abgewickelt werden. Der als betriebsbezogene Aufwendungen abziehbare Teil der für ein gemischtes Kontokorrentkonto entrichteten Schuldzinsen ist – sowohl bei den Gewinn-, als auch bei den Überschusseinkünften – entsprechend dem Verhältnis der der Einnahmeerzielung dienenden und der nicht der Einnahmeerzielung dienenden und daher privaten Zahlungen zu ermitteln. Dazu ist das Konto rechnerisch entsprechend in Unterkonten aufzuteilen (Zinszahlenstaffelmethode). Schuldzinsen für den betrieblich veranlassten Zahlungsverkehr gehören grundsätzlich zu den Betriebsausgaben, diejenigen für private Aufwendungen nicht.[1]

Wird dem Steuerpflichtigen auf seinem laufenden Konto ein Kredit gewährt, gelten die Zinsen, die diesem Konto belastet werden, im Zeitpunkt der Buchung als abgeflossen, solange der Kreditrahmen nicht ausgeschöpft ist und die Bank weitere Kreditierung nicht verweigert.[2]

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