Eine steuerunschädliche Finanzierung unter Einsatz von Lebensversicherungsansprüchen im Erlebensfall ist auch möglich, wenn das infrage stehende Investitionsgut der Erzielung unterschiedlicher Einkünfte bis hin zur teilweisen Eigennutzung dient. Die Finanzierungskosten sind – je nach anteiliger Nutzung – Betriebsausgaben, Werbungskosten oder fallen unter die nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten.[1]

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