7.7.1 Schätzgebühr
Den Finanzierungskosten ist auch die Schätz- oder Gutachtengebühr für die Abschätzung des Beleihungsobjekts zuzurechnen,[1] da die Abschätzung eine übliche Vorbedingung für die Gewährung z. B. von Baukrediten ist.[2]
7.7.2 Verwaltungsgebühr
Hat ein Darlehensnehmer mit Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich[1] Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Darlehens für betriebliche Zwecke an das Kreditinstitut zu zahlen,[2] sind diese auf die Laufzeit des Darlehens aktiv abzugrenzen.[3]
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