Finanzierungszuschläge und -gebühren bei Ratenkauf oder -zahlung gehören ebenfalls zu den Finanzierungskosten. Das gilt auch für Zahlungen aufgrund einer Wertsicherungsklausel, die der Schuldner einer in Raten zu zahlenden Kaufpreisschuld – zusätzlich zum Kaufpreis – zu leisten hat.[1]

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