Sie entstehen infolge Zahlungsverzugs. Verzugszinsen werden ebenso behandelt wie die sonstigen laufenden Zinszahlungen. Sie gehören nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten z. B. des mit dem Darlehen erworbenen Gebäudes, da dessen Wert dadurch keine Veränderung erfährt.[1]
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