Entscheidungsstichwort (Thema)

Dauernde Wertminderung für eine Teilwertabschreibung bei Kurssteigerung zum Tag der Bilanzaufstellung

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine zum Bilanzstichtag feststehende Wertminderung von zum Umlaufvermögen gehörenden börsennotierten festverzinslichen Wertpapieren ist nicht als "voraussichtlich dauernd" im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG anzusehen, wenn der Kurs am Tag der Bilanzaufstellung wieder gestiegen ist.

 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 2, 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 08.06.2011; Aktenzeichen I R 98/10)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob eine Teilwertabschreibung auf börsennotierte festverzinsliche Wertpapiere des Umlaufvermögens zu begrenzen ist, wenn sich die Kurse bis zum Tag der Bilanzaufstellung wieder teilweise erholt haben (Auslegung des Merkmals „voraussichtlich dauernde Wertminderung” in § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 des EinkommensteuergesetzesEStG).

Die Klägerin ist ein Kreditinstitut. Sie hielt zum streitgegenständlichen Bewertungsstichtag 31. Dezember 2007 in ihrem Umlaufvermögen – als Liquiditätsreserve – verschiedene festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteilscheine an Wertpapier-Sondervermögen (im Folgenden einheitlich als „Wertpapiere” bezeichnet). Zum Bilanzstichtag waren die Kurswerte einiger dieser Wertpapiere unter die Anschaffungskosten gesunken. Im folgenden Zeitraum bis zum Tag der Aufstellung der Steuerbilanz (11. Januar 2008) wurden teilweise wieder etwas höhere Kurswerte erreicht. Die maximalen Wertsteigerungen zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung beliefen sich hinsichtlich der zunächst im Wert gesunkenen festverzinslichen Wertpapiere auf insgesamt 310.750,00 EUR, hinsichtlich der zunächst im Wert gesunkenen Anteilscheine auf insgesamt 65.364,42 EUR.

Die Einzelbeträge der Kurswerte im Zeitpunkt des Erwerbs, zum Bilanzstichtag und zum Tag der Bilanzaufstellung sowie die jeweils höchsten im Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung erreichten Kurswerte sind in der auf der folgenden Seite wiedergegebenen Tabelle dargestellt (dort für die Fondsanteile auf volle Euro gerundet). Dabei wurden in die Tabelle nur solche Wertpapiere aufgenommen, bei denen zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung eine Kurserholung eingetreten ist. Daneben hielt die Klägerin weitere Wertpapiere, bei denen es aber nicht zu derartigen Kurserholungen gekommen ist. Bei den festverzinslichen Wertpapieren handelt es sich jeweils um Inhaberschuldverschreibungen, bei denen im Fall vorzeitiger Verkäufe Stückzinsen gesondert ausgewiesen werden. Bei den in der Tabelle erstgenannten Fondsanteilen handelt es sich um Anteile an einem Rentenfonds; die weiteren Anteile entfallen auf einen offenen Immobilienfonds.

Wertpapier-Kenn-Nr

Nennwert /Stückzahl

Kurs bei Erwerb

Kurswert Erwerb

Kurs am 31.12.2007

Kurswert 31.12.2007

höchster Kurs bis 11.01.2008

höchster Kurswert bis 11.01.2008

maximale Kurserholung

Kurs am 11.01.2008

Kurswert am 11.01.2008

Kurserholung zum 11.01.2008

I. Festverzinsliche Wertpapiere

A0N33M

5.000.000 EUR

100,660 %

5.033.000 EUR

99,780 %

4.989.000 EUR

100,320%

5.016.000 EUR

27.000 EUR

100,320%

5.016.000 EUR

27.000 EUR

HLBOFW

5.000.000 EUR

100,220%

5.011.000 EUR

99,850 %

4.992.500 EUR

100,220%

5.011.000 EUR

18.500 EUR

100,220%

5.011.000 EUR

18.500 EUR

HVOEBA

5.000.000 EUR

99,090%

4.954.500 EUR

93,300 %

4.665.000 EUR

94,730%

4.736.500 EUR

71.500 EUR

94,630%

4.731.500 EUR

66.500 EUR

WGZOAU

1.900.000 EUR

103,250%

1.961.750 EUR

99,500 %

1.890.500 EUR

100,750%

1.914.250 EUR

23.750 EUR

100,750%

1.914.250 EUR

23.750 EUR

WGZ0N2

5.000.000 EUR

100,225%

5.011.250 EUR

98,150 %

4.907.500 EUR

99,000%

4.950.000 EUR

42.500 EUR

99,000%

4.950.000 EUR

42.500 EUR

WGZOPW

2.500.000 EUR

100,280%

2.507.000 EUR

98,050 %

2.451.250 EUR

98,900%

2.472.500 EUR

21.250 EUR

98,900%

2.472.500 EUR

21.250 EUR

WGZOQR

5.000.000 EUR

99,970%

4.998.500 EUR

97,900 %

4.895.000 EUR

98,700%

4.935.000 EUR

40.000 EUR

98,700%

4.935.000 EUR

40.000 EUR

WGZ09Q

10.000.000 EUR

100,700%

10.070.000 EUR

100,550 %

10.055.000 EUR

100,700%

10.070.000 EUR

15.000 EUR

100,700%

10.070.000 EUR

15.000 EUR

WGZ10D

10.000.000 EUR

100,810%

10.081.000 EUR

100,400 %

10.040.000 EUR

100,600%

10.060.000 EUR

20.000 EUR

100,600%

10.060.000 EUR

20.000 EUR

WLB5H2

2.500.000 EUR

98,120%

2.453.000 EUR

93,750 %

2.343.750 EUR

95,000%

2.375.000 EUR

31.250 EUR

95,000%

2.375.000 EUR

31.250 EUR

Summe

51.900.000 EUR

52.081.000 EUR

51.229.500 EUR

51.540.250 EUR

310.750 EUR

51.535.250 EUR

305.750 EUR

II. Fondsanteile

532659

99.600 St.

49,967279 EUR

4.976.741 EUR

47,67 EUR

4.747.932 EUR

48,29 EUR

4.809.684 EUR

61.752 EUR

48,29 EUR

4.809.684 EUR

61.752 EUR

980554

40.138 St.

51,13 EUR

2.052.256 EUR

50,80 EUR

2.039.010 EUR

50,89 EUR

2.042.623 EUR

3.612 EUR

50,89 EUR

2.042.623 EUR

3.612 EUR

Summe

7.028.997 EUR

6.786.942 EUR

6.852.307 EUR

65.364 EUR

6.852.307 EUR

65.364 EUR

In ihrer Körperschaftsteuer-(KSt-)Erklärung für 2007 begrenzte die Klägerin die von ihr vorgenommenen Teilwertabschreibungen auf die Differenzbeträge zwischen d...

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