Entscheidungsstichwort (Thema)

Verlustanteile eines stillen Gesellschafters. Einkommensteuer 1986

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ist ein typisch stiller Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag auch am Verlust eines Unternehmens beteiligt, und ist das Geschäftsergebnis des Unternehmens negativ, so handelt es sich bei den auf die Beteiligung entfallenden Verlusten um Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen des stillen Gesellschafters.

2. Der Zeitpunkt, in dem Verluste aus der Verminderung der Einlage bei einem typisch stillen Gesellschafter als Werbungskosten einkommensteuerlich wirksam werden, bestimmt sich nach dem Ausflussprinzip des § 11 EStG.

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten werden den Klägern auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger (Kl) im Kalenderjahr 1986 Verlustanteile in Gestalt der Verminderung einer Einlage als stiller Gesellschafter als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen beanspruchen kann.

Der Kl beteiligte sich mit einer Einlage von DM … am 30. Dezember 1985 als typisch stiller Gesellschafter an der … (im folgenden …), wobei das Beteiligungsangebot des Kl vom damaligen Geschäftsführer der … am 31. Dezember 1985 angenommen wurde. Nach den vom Kl im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren der Jahre 1985 und 1986 sowie den im außergerichtlichen Vorverfahren vorgelegten Beteiligungsunterlagen („Zeichnungsschein” vom 30./31. Dezember 1985, „Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft” und „Treuhandbestimmungen”) hatte der Kl binnen 7 Tagen den Beteiligungsbetrag von DM … auf ein Treuhandkonto/Anderkonto „…” des Rechtsanwalts … bei der … zu bezahlen sowie ein Agio an die … in Höhe von 5,7% von DM … zu bezahlen.

Hinsichtlich der Ergebnisverteilung der Gewinne und Verluste einschließlich der Behandlung des Einlagekontos und der Dauer der Gesellschaft ist in dem „Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft” u. a. folgendes bestimmt:

㤠1

Die Firma… nachfolgend (…)

  1. errichtet und betreibt … Center in …,
  2. organisiert den Vertrieb von computergesteuerten … im Rahmen eines Franchisemodells,
  3. vertreibt Computertechnik für den nicht gewerblichen Gebrauch.

Die unter a), b) und c) bezeichneten Tätigkeiten übt … im eigenen Namen für Rechnung der stillen Gesellschaft aus …

§ 4

Ergebnisverteilung

1. Die Gesellschafter sind am Gewinn und, bis zur Höhe ihrer Einlage, auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt…

§ 5

Jahresabschluß und Kontrollrechte

1. … wird über den im Rahmen dieser Gesellschaft zu betreibenden Teil ihres Handelsgewerbes getrennte Bücher führen. Es werden folgende Konten errichtet:

  1. Auf dem Einlagenkonto wird die eingezahlte Einlage der stillen Gesellschafter verbucht. Das Einlagenkonto ist ein Festkonto und wird nicht verzinst.
  2. Auf dem Verlustkonto werden die Verluste ohne Verzinsung gebucht.
  3. Auf dem Verrechnungskonto werden die Gewinne und andere Gutschriften – ohne Verzinsung – gebucht …

2. Die Jahresabschlüsse sind von … innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs (= Kalenderjahr) zu erstellen und von einem Wirtschaftsprüfer testieren zulassen. Entsprechendes gilt für eine etwa zu erstellende Auseinandersetzungsbilanz

§ 6

Dauer der Gesellschaft

1. Das Gesellschaftsverhältnis beginnt mit der vollständigen Zeichnung des Gesellschaftskapitals jedoch spätestens am 1.9.1985.

2. Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten, jedoch erstmals zum 31.12.1990 zulässig. Jede Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

3. Bei Kündigung durch einen stillen Gesellschafter wird das Unternehmen mit den übrigen Gesellschaftern fortgeführt. Nach Kündigung ausscheidende Gesellschafter erhalten den in der Auseinandersetzungs-Bilanz für sie ausgewiesenen Anteil am Gesellschaftsvermögen (ohne Aufdeckung stiller Reserven) bis zu einem Höchstbetrag des Nominalwertes ihrer Beteiligung unter angemessener Berücksichtigung der Liquiditätslage des Unternehmens ausbezahlt.

§ 7

2. Dieser Gesellschaftsvertrag hindert … nicht, sich an anderen Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform, zu beteiligen und für diese geschäftsführend tätig zu sein …

3. … ist berechtigt, für eigene Rechnung unternehmerische Tätigkeiten in Zusammenhang mit der … Idee auszuüben, wie z.B. Handel mit Sportartikeln und Sportbekleidung, Veranstaltung von Turnieren und …, Entwicklung und Durchführung von Schulungsprogrammen, werbliche Ausnutzung der … – Konzeption und des Firmenlogos u.a.”

In seiner am 2. Oktober 1987 dem Beklagten (Bekl) vorgelegten Einkommensteuer (ESt)-Erklärung 1985 machte der Kl unter Hinweis darauf, daß der Konkurs über das Vermögen der … am 18. Februar 1987 mangels Masse abgelehnt worden sei und unter Bezugnahme auf ein Schreiben der … (im Folgenden: … vom 8. Juli 1987 und dem Schreiben des „ehemaligen geschäftsführenden Gesellschaftergeschäftsführer” der … vom 21. Mai 1987 bei den Einkünften aus Kapitalvermögen Werbungskosten wegen des Verlustes der Einlage der stillen Beteili...

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