Herr Huber ist Bauunternehmer. Er hat in seiner Bilanz einen Festwert für Gerüst- und Schalungsteile in Höhe von 20.000 EUR ausgewiesen. Er erwirbt im Jahr 03 Gerüstteile für 10.000 EUR zuzüglich 19 % = 1.900 EUR Umsatzsteuer. Da Herr Huber einen Festwert gebildet hat, darf er den Betrag in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Zur besseren Kontrolle und Nachvollziehbarkeit sollte er ein neues Aufwandskonto z. B. unter der Bezeichnung "Gerüstteile" 4986 (SKR 03) bzw. 6846 (SKR 04) einrichten.
Konsequenz: Die Anschaffungskosten von insgesamt 10.000 EUR erfasst Herr Huber sofort als Aufwand. Des Weiteren hat der Bauunternehmer den Vorteil, dass er in den nächsten Jahren bei den Gerüst- und Schalungsteilen keine Zu- und Abgänge festhalten und auch keine Abschreibung berechnen muss.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4986/6846 | Gerüstteile | 10.000 EUR | |||
1576/1406 | abziehbare Vorsteuer 19 % | 1.900 EUR | 1200/1800 | Bank | 11.900 EUR |
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