In Zeile 31 wird die Art der Beteiligung kenntlich gemacht, die auch steuerlich von Bedeutung sein kann. Denn insbesondere die Frage der Haftungsbeschränkung, z. B. bei einem Kommanditisten, kann Auswirkung auf Höhe und Verteilung der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen[1] haben.[2]

In diesem Kontext ist auch die in Zeile 40 erforderliche Eintragung zur Einlage laut Handelsregister zum Ende des Kalenderjahrs/Wirtschaftsjahrs zu sehen.

In Zeile 32 ist anzugeben, ob die Beteiligung zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen (eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, eines gewerblichen Betriebs oder eines Betriebs der selbständigen Arbeit) gehört.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge