Zwar kann für eine Familiengesellschaft auch auf eine ausländische Rechtsform zurückgegriffen werden. Doch selbst "normale" Gesellschaftsgründungen erfolgen eher selten nach ausländischem Gesellschaftsrecht. Allenfalls die Limited (Ltd.) hat (noch) eine größere Verbreitung. Hingegen sind eine EWIV, SPE, SE etc. als Familiengesellschaft eher die Ausnahme.

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