Als Familiengesellschaft sind auch die Rechtsformen der Kapitalgesellschaften interessant. Allerdings gilt es dann auch die körperschaftlichen Besonderheiten zu beachten. Dies geht einerseits einher mit einer größeren Komplexität, andererseits kann es aber auch die Handhabung in vielen Bereichen vereinfachen.

Für eine Familienkapitalgesellschaft kommen in Betracht:

  • Die GmbH. Wie aus der ausgeschriebenen Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" erkennbar, ist sicherlich ein Hauptvorteil die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH.[1] Zu dieser Rechtsform gehört auch die seit 1.11.2008 vereinfacht gründbare Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), einer Unterform der GmbH – auch Mini-GmbH genannt.
  • Sicherlich nicht für jede Familiengesellschaft geeignet ist die Aktiengesellschaft mit ihren in formeller Hinsicht aufwendigeren Regelungen. Diese Gesellschaftsform kommt meist nur für größere Betriebe in Betracht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge