Rechtsgrundlagen für außenwirtschaftliche Beschränkungen sind auf nationaler Ebene das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), das Kriegswaffenkontrollgesetz und fachbezogene Spezialgesetze, wie z. B. das Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (HolzSiG). Diese spiegeln häufig Anforderungen aus internationalen Übereinkommen wieder, wie z. B. das Chemiewaffenübereinkommen, UN- oder EU-Vorgaben. EU Vorgaben sind häufig in EG/EU-Verordnungen festgelegt, die unabhängig von ihrer Umsetzung in nationales Recht für alle Beteiligten unmittelbar rechtliche Wirkung haben.

Behördlicherseits sind besondere Fachbehörden für Genehmigungen, Sanktionen und/oder die Beurteilung der fachlichen Zuverlässigkeit nach den jeweils anwendbaren rechtlichen Anforderungen zuständig. (Für Genehmigungen nach AWG und AWV das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), für Kriegswaffen das Bundeswirtschaftsministerium, für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Holz das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)).

Neben diesen Behörden überwacht der Zoll fachübergreifend bei Ausfuhr oder Import die Einhaltung der außenwirtschaftlichen Vorgaben und den Verbrauch erteilter Genehmigungen. Außenwirtschaftsbeschränkungen und Genehmigungen sind daher in der praktischen Ausgestaltung eng mit dem Zollverfahren verzahnt

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