Seit dem 17.8. 2015 hat für grenzüberschreitende Erbfälle die neue europäische Erbrechtsverordnung[1] Geltung. Diese sorgt europaweit - mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark - für Klarheit, welches Erbrecht für grenzüberschreitende Erbfälle gilt.
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