Überblick

Seit dem 17.8. 2015 hat für grenzüberschreitende Erbfälle die neue europäische Erbrechtsverordnung[1] Geltung. Diese sorgt europaweit - mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark - für Klarheit, welches Erbrecht für grenzüberschreitende Erbfälle gilt.

[1] VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 4. JULI 2012 ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT, DAS ANZUWENDENDE RECHT, DIE ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN UND DIE ANNAHME UND VOLLSTRECKUNG ÖFFENTLICHER URKUNDEN IN ERBSACHEN SOWIE ZUR EINFÜHRUNG EINES EUROPÄISCHEN NACHLASSZEUGNISSES AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN UNION L 201/107

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