Kommentar

Im Rahmen der Fußball-WM 2006 werden sog. Hospitality-Leistungen angeboten, die den Eintritt ins Stadion – verbunden mit Logen- oder bevorzugten Sitzplätzen –, bevorzugte Parkmöglichkeiten, gesonderten Zugang zum Stadion, Bewirtung, persönliche Betreuung, Erinnerungsgeschenke und ein Unterhaltungsangebot umfassen. Diese werden in verschiedenen Kategorien angeboten. In Hospitality-Leistungen sind keine Werbeleistungen enthalten.

Abweichend von Rz. 14 des BMF-Schreibens vom 22.8.2005[1] ist für die pauschale Aufteilung der einzelnen Leistungselemente folgender Maßstab anzuwenden: Der Anteil für Bewirtung wird mit 30 % – begrenzt auf 1000 EUR pro Teilnehmer je Veranstaltung –, der Anteil für Geschenke mit dem Restbetrag angenommen.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF-Schreiben vom 30.3.2006, IV B 2 – S 2144 – 26/06

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