Für Strom aus Klärgas beträgt der anzulegende Wert
1. |
bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 500 Kilowatt 6,69 Cent pro Kilowattstunde und |
2. |
bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt 5,83 Cent pro Kilowattstunde. |
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