Wenn nur ein Teil des Grundstücks zum Betriebsvermögen rechnet, geht die Berechnung der Kürzung nur von dem Teil aus, der auf den dem gewerblichen Betrieb dienenden Teil des Grundstücks entfällt.
Grundstück zu 50 % eigenbetrieblich genutzt
Der Handwerker A ist Eigentümer eines Grundstücks mit einem Einheitswert von 40.000 EUR. Das Grundstück nutzt er zu 50 % für eigenbetriebliche Zwecke. Insoweit hat er das Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen erfasst.
Der Kürzungsbetrag wird wie folgt ermittelt:
40.000 EUR × 140 % | 56.000 EUR |
davon 50 % | 28.000 EUR |
Kürzungsbetrag 1,2 % | 336 EUR |
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