Ende März 2022 wurden im Rahmen der Grundsteuerreform sämtliche Eigentümer mit Grundbesitz im Inland mittels öffentlicher Bekanntmachung zur Abgabe einer Steuerklärung für Grundsteuerzwecke (Feststellungserklärung oder Grundsteuererklärung) aufgefordert.

Für die Länder, in denen das sog. Bundesmodell umgesetzt wird, erfolgte die öffentliche Bekanntmachung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Länder, die von der sog. Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, erließen jeweils eigene öffentliche Bekanntmachungen durch ihre Landesfinanzbehörden. In diesem Beitrag werden die Inhalte der Erklärungsformulare für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Hamburg dargestellt.

Hinweis der Redaktion: Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder am 13.10.2022 entschieden.

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