Bei einem im Inland gelegenen Gebäude oder Gebäudeteil, das für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllt, aber Teil einer Gebäudegruppe oder Gesamtanlage ist, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Einheit geschützt ist, können die erhöhten Absetzungen ebenfalls vorgenommen werden.[1] Zweck des Ensembleschutzes ist die Rettung von historischen Gebäudegruppen, Straßenzügen, aber auch von ganzen Altstadtbereichen. Begünstigt sind in diesem Fall die Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbilds der Gebäudegruppe oder Gesamtanlage erforderlich sind. Daher sind Baumaßnahmen im Inneren des Gebäudes von der Vergünstigung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für die Errichtung eines Neubaus zur Schließung einer Baulücke im Bereich eines unter Denkmalschutz stehenden Ensembles.[2]

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