Sehr einfacher Wohnungsstandard liegt vor, wenn die zentralen Ausstattungsmerkmale im Zeitpunkt der Anschaffung nur im nötigen Umfang oder in einem technisch überholten Zustand vorhanden sind.

 
Praxis-Beispiel

Sehr einfacher Wohnungsstandard

  • Das Bad besitzt kein Handwaschbecken.
  • Die Wände im Bad sind nicht überwiegend gefliest.
  • Die Badewanne steht ohne Verblendung frei.
  • Das Bad ist nicht beheizbar oder es ist lediglich ein Badeofen vorhanden.
  • Die Fenster haben nur eine Einfachverglasung.
  • Es ist eine technisch überholte Heizungsanlage vorhanden, z.  B. Kohle­öfen.
  • Die Elektroversorgung ist unzureichend.

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