Rz. 39

Eine Personengesellschaft kann Steuervergünstigungen (bspw. §§ 6b, 7h EStG) für einzelne Gesellschafter, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, anteilig in Anspruch nehmen. Hierzu bildet sie eine negative Ergänzungsbilanz für die betreffenden Gesellschafter. Im Falle des § 6b EStG könnten bspw. aufgrund eines vorherigen Gesellschafterwechsels nicht alle Gesellschafter die Voraussetzung der 6-Jahresfrist gem. § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG erfüllen. Sofern die Steuervergünstigung das Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters betrifft, ist sie in der Sonderbilanz auszuüben.[1]

 

Rz. 40

 

Beispiel:[2]

An einer KG sind A als Komplementär zu 80 % und B als Kommanditist zu 20 % beteiligt. Die KG erzielt in 01 aus dem Verkauf eines Grundstücks einen Veräußerungsgewinn von 100.000 EUR, der auf ein in 01 für 300.000 EUR angeschafftes Ersatzgrundstück übertragen werden soll. B ist erst seit 3 Jahren Gesellschafter der KG und erfüllt nicht die Voraussetzung der 6-Jahresfrist (§ 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG).

1. Lösung

Die KG setzt das neue Grundstück mit 200.000 EUR an. Bezüglich des Gesellschafters B wird die Gewinnübertragung in einer positiven Ergänzungsbilanz (20 % von 100.000 EUR) rückgängig gemacht.

 
Aktiva Positive Ergänzungsbilanz B Passiva
Ersatzgrundstück 20.000 EUR Mehrkapital 20.000 EUR
  20.000 EUR   20.000 EUR

2. Lösung

Die KG setzt in ihrer Bilanz das neue Grundstück mit 300.000 EUR an. Der Veräußerungsgewinn wird also nicht übertragen. Der Komplementär A führt die Übertragung des auf ihn entfallenden Gewinns von 80.000 EUR in einer negativen Ergänzungsbilanz durch.

 
Aktiva Negative Ergänzungsbilanz A Passiva
Minderkapital 80.000 EUR Ersatzgrundstück 80.000 EUR
  80.000 EUR   80.000 EUR
[1] Vgl. Wacker, in Schmidt, EStG, 39. Aufl. 2020, § 15 Rz. 475.
[2] Vgl. Schoor, in Haufe Steuer Office Kanzlei-Edition Online, "Ergänzungsbilanz bei Personengesellschaften", Stand: Dezember 2019, HI2173455.

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