Rz. 39
Eine Personengesellschaft kann Steuervergünstigungen (bspw. §§ 6b, 7h EStG) für einzelne Gesellschafter, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, anteilig in Anspruch nehmen. Hierzu bildet sie eine negative Ergänzungsbilanz für die betreffenden Gesellschafter. Im Falle des § 6b EStG könnten bspw. aufgrund eines vorherigen Gesellschafterwechsels nicht alle Gesellschafter die Voraussetzung der 6-Jahresfrist gem. § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG erfüllen. Sofern die Steuervergünstigung das Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters betrifft, ist sie in der Sonderbilanz auszuüben.[1]
Rz. 40
Beispiel:[2]
An einer KG sind A als Komplementär zu 80 % und B als Kommanditist zu 20 % beteiligt. Die KG erzielt in 01 aus dem Verkauf eines Grundstücks einen Veräußerungsgewinn von 100.000 EUR, der auf ein in 01 für 300.000 EUR angeschafftes Ersatzgrundstück übertragen werden soll. B ist erst seit 3 Jahren Gesellschafter der KG und erfüllt nicht die Voraussetzung der 6-Jahresfrist (§ 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG).
1. Lösung
Die KG setzt das neue Grundstück mit 200.000 EUR an. Bezüglich des Gesellschafters B wird die Gewinnübertragung in einer positiven Ergänzungsbilanz (20 % von 100.000 EUR) rückgängig gemacht.
Aktiva | Positive Ergänzungsbilanz B | Passiva | |
---|---|---|---|
Ersatzgrundstück | 20.000 EUR | Mehrkapital | 20.000 EUR |
20.000 EUR | 20.000 EUR |
2. Lösung
Die KG setzt in ihrer Bilanz das neue Grundstück mit 300.000 EUR an. Der Veräußerungsgewinn wird also nicht übertragen. Der Komplementär A führt die Übertragung des auf ihn entfallenden Gewinns von 80.000 EUR in einer negativen Ergänzungsbilanz durch.
Aktiva | Negative Ergänzungsbilanz A | Passiva | |
---|---|---|---|
Minderkapital | 80.000 EUR | Ersatzgrundstück | 80.000 EUR |
80.000 EUR | 80.000 EUR |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen