1Der Nettowert des Verwaltungsvermögens ist um das unschädliche Verwaltungsvermögen zu kürzen. 2Unschädliches Verwaltungsvermögen entspricht zehn Prozent des Werts des (Anteils) Betriebsvermögens. 3Der Wert des (Anteils) Betriebsvermögens ist zu kürzen um

  • den Nettowert des Verwaltungsvermögens (> R E 13b.25),
  • den Wert des jungen Verwaltungsvermögens und
  • den Wert der jungen Finanzmittel.

4Das unschädliche Verwaltungsvermögen wird wie begünstigtes Vermögen behandelt.

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