Damit eine erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 AStG eintritt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Erblasser oder der Schenker war in den letzten Jahren vor seinem Wegzug aus Deutschland insgesamt mindestens 5 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und dies als Deutscher.[1]
  2. Der Erblasser oder der Schenker war oder ist in einem Niedrigsteuerland ansässig.[2] Wann ein Niedrigsteuerland vorliegt, ergibt sich aus § 2 Abs. 2 AStG.
  3. Des Weiteren muss der Erblasser oder der Schenker seine wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland haben.[3] Ob solche vorliegen, ist in § 2 Abs. 3 AStG und § 2 Abs. 4 AStG geregelt.

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