Die persönliche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht wird in § 2 ErbStG geregelt. Als weitere Vorschrift für die persönliche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ist hier noch § 4 AStG zu nennen.

Bei der persönlichen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ist zu unterscheiden zwischen der unbeschränkten, der erweiterten unbeschränkten, der beschränkten sowie der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.

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