Berechnung des unschädlichen Verwaltungsvermögens
> R E 13b.9 Absatz 2
festgestellter Wert des (Anteils) Betriebsvermögens | ||
- | Nettowert des Verwaltungsvermögens II.3.3 | |
- | festgestellter Wert des jungen Verwaltungsvermögens | |
- | festgestellter Wert der jungen Finanzmittel | |
= | Bemessungsgrundlage für das unschädliche Verwaltungsvermögen | |
Nettowert des Verwaltungsvermögens II.3.3 | ||
- | 10 % x Bemessungsgrundlage für das unschädliche Verwaltungsvermögen II.4.1 | |
= | gekürzter Nettowert des Verwaltungsvermögens |
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