Der Erblasser ist Inländer. Steuerpflicht umfasst gesamtes in- und ausländisches Vermögen, das vom Erblasser auf alle Erwerber übergeht, unabhängig davon, ob diese Inländer oder Nichtinländer sind.
Der Erblasser ist nicht Inländer, aber ein Erbe oder anderer Erwerber ist Inländer. Steuerpflicht umfasst gesamtes in- und ausländisches Vermögen, das auf diesen Erwerber übergeht.

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