Bei der Berechnung der Säumniszuschläge ist zu beachten, dass jede Steuerschuld und jede Fälligkeit jeweils für sich zu behandeln ist.

 
Praxis-Beispiel

Säumniszuschläge sind für jede Steuerschuld getrennt zu ermitteln

Am 10.3., 10.6. und 10.9. fällige Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden nicht entrichtet. Säumniszuschläge entstehen jeweils getrennt bei den einzelnen 3 selbstständigen Vorauszahlungsschulden und werden entsprechend getrennt berechnet.

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