Der deutsche Gesetzgeber hat auf das Übel sehr langer Gerichtsverfahren, das in der Praxis gerade auch im Bereich des Steuerrechts immer wieder beklagt wird, nicht ohne Druck reagiert.[1] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nämlich in einer Entscheidung vom 2.9.2010[2] Deutschland dazu aufgefordert, eine solche Regelung zu schaffen. Dem konnte sich der Gesetzgeber nicht entziehen.[3] Voraussetzungen des Anspruchs sind:
- ein Gerichtsverfahren von einer überlangen Dauer[4]
- Erhebung einer Verspätungsrüge zu einem zutreffenden Zeitpunkt.[5]
Sind diese beide Voraussetzungen erfüllt, kann eine Entschädigung für materielle und immaterielle Nachteile, die aus der überlangen Dauer resultieren, erfolgen.
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